AGB´S

§ 1 Geltung / Allgemeines
 
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von

Augsburg Authentic Photography
Erkan Coskun
Robert-Gerber-Straße 6
86159 Augsburg                            

im folgenden  „Fotograf“ genannt durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
 
2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten diese AGB im Rahmen einer Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen ein und desselben Auftraggebers.
 
3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und sind binnen drei Werktagen zu erklären.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden oder Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

4. Sollten abweichende Regelungen zu diesen AGB ausdrücklich getroffen worden sein, bedürfen diese zwingend der Schriftform. Dieser individualisierte Vertrag gilt dann vorrangig gegenüber diesen AGB.

 

§ 2 Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches und digital übermitteltes Bildmaterial.

2. „Bildmaterial“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte (Fotografien), gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
 
3. Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

 
§ 3 Nutzungs- und Urheberrechte
 
1. Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
 
2. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht die kommerzielle Nutzung.

3. Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden.

4 .Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.

5. Das dem Auftraggeber zur Ansicht überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es nicht ohne Genehmigung des Fotografen an Dritte weiterreichen.

6. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen.

7. Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung des Bildmaterials im Nachhinein - gleich in welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Genehmigung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.

8. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
 
9. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im der Speicherform „.jpg“, sofern vereinbart wurde, dass das Bildmaterial digital übergeben soll. Die Menge der Bilder liegt im Ermessen des Fotografen und ist abhängig von der Anwesenheitsdauer des Fotografen am Tag der Aufnahmen. Die Auswahl der Bilder trifft der Fotograf, es können jedoch Wünsche des Auftraggebers berücksichtigt werden. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr, kann jedoch gesondert vereinbart werden.
 
10. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

§ 4 Vergütung
 
1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Diese wird als Pauschale inklusive ggf. anfallender Umsatzsteuern sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
 
2. Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen  sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum des Fotografen. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.
 
4. Bei Aufträgen mit einem Honorarwert von über 200€ wird mit der Auftragserteilung eine Anzahlung  in Höhe von 50 % des Honorars fällig.
 
5. Bei Stornierung eines bereits erteilten Auftrags innerhalb der ersten Woche nach Vertragsabschluss wird eine Aufwandsentschädigung von 25 % des vereinbarten Honorars fällig. Ab der zweiten Woche nach Vertragsabschluss bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Fototermins wird bei Stornierung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 %  des vereinbarten Honorars fällig. Wird der Auftrag eine Woche vor dem vereinbarten Fototermin storniert, so wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe 75 % des vereinbarten Honorars fällig. Wird der Auftrag innerhalb 24 h vor dem vereinbarten Termin storniert, ist der vereinbarte Honorarbetrag vollständig (zu 100%) zu entrichten. Eine gegebenenfalls bereits gemachte Anzahlung des Auftraggebers wird mit der Aufwandsentschädigung verrechnet.
 
6. Ausnahmen hiervon sind bei Hochzeitsfotografien und anderen besonderen Feierlichkeiten ein Krankheitsfall der zu fotografierenden Hauptpersonen oder ein Todesfall in der Familie, die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung oder Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. Eine gegebenenfalls bereits getätigte Anzahlung wird vollständig zurückerstattet.
 
7. Wird der Fototermin nur auf einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Tag verschoben, liegt keine Stornierung des Auftrages vor. Es wird dann keine Aufwandsentschädigung fällig, es sei denn, dem Fotografen entgehen dadurch Einnahmen, die für diesen Tag kalkuliert waren. Diese sind dem Fotografen dann zu ersetzen.

 

§ 5 Haftung/ Gefahrübergang
 
1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (§276 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
 
2. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
 
3. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
 
4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.
 
5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowie die Ausführung des Fototermins erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Das Honorar kann in einem solchen Fall entsprechend gekürzt bzw. zurückerstattet werden.
 
6. Beanstandungen gleich welcher Art sind dem Fotografen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

 

§ 6 Datenschutz
 
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen  personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln, und diese nicht an Dritte weiterzugeben.

 

§ 7 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
 
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
2.  Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit ausdrücklich gewünscht, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
 
4.  Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.
 
Stand: August 2015.